Einladung zur Wahl der Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates der Verbandsgemeinde Unkel am Donnerstag, 22. Oktober 2015 um 18:00 Uhr im Rathaus der Verbandgemeinde Unkel

Zur verstärkten Wahrnehmung der Interessen der älteren und/oder behinderten Ein-wohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Unkel hat der Verbandsgemeinderat Unkel in der Sitzung am 24. September 2015 die Einrichtung eines Senioren- und Behindertenbeirates beschlossen und eine entsprechende Satzung verabschiedet, die öffentlich bekanntgemacht wird. 

Die Verbandsgemeinde Unkel leistet damit einen Beitrag, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe und eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender und behinderter Menschen in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen. Die mit der UN-Behindertenrechtskonvention verbundenen Ziele und Inhalte sollen auch auf der kommunalen Ebene der Verbandsgemeinde Unkel realisiert werden. 

Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates werden nach der vorgenannten Satzung in einer eigens dazu vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel einberufenen Versammlung für die Dauer der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates gewählt. 

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Unkel, die am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Unkel haben oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches ( SGB ) Neuntes Buch ( IX ) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- sind, das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Unkel haben und jeweils nicht nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Auf Grund dessen lade ich diese Einwohnerinnen und Einwohner zu einer  

Wahlversammlung

am Donnerstag, 22. Oktober 2015, 18:00 Uhr,

im großen Sitzungssaal im Rathaus der Verbandsgemeinde Unkel,
 Linzer Str. 4, 53572 Unkel,

ein.

Der Senioren- und Behindertenbeirat der Verbandsgemeinde Unkel hat 5 bis zu 9 Mitglieder. Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Unkel, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Unkel haben und nicht nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlvorschläge können bis zu Beginn der Wahlhandlung bei Bürgermeister Fehr, Linzer Str. 4, 53572 Unkel,  abgegeben werden.

 

Unkel, 30. September 2015

 

 Karsten Fehr
Bürgermeister


Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden