Verkehrsberuhigter Bereich

Ein Verkehrszeichen, das jeder kennt. Und doch gilt es auf die Feinheiten zu achten

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. 
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Immer wieder kommt es zu Missverständnissen, was in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt ist und was nicht. Das OLG Naumburg (Beschluss vom 21.03.2017 – Az.2 Ws 45/17) hat entschieden: Schrittgeschwindigkeit sind höchstens 10 km/h.

 

Kontrolle von Baustellen

Entsprechend der im Januar erfolgen Ankündigung wurden durch das Ordnungsamt verstärkt eingerichtete Baustellen im Straßenverkehr auf deren ordnungsgemäße Einrichtung und Sicherheit überprüft. Bei dieser Kontrolle konnten in Erpel drei Baustellen festgestellt werden, die zwar genehmigt, jedoch nicht ordnungsgemäß abgesichert waren. Entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet.

 

 

Unkel, den 4. Februar 2019

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag 

Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste


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