Verkehrsberuhigter Bereich
Ein Verkehrszeichen, das jeder kennt. Und doch gilt es auf die
Feinheiten zu achten
Verkehrsberuhigter Bereich
Ein Verkehrszeichen, das jeder kennt. Und doch gilt es auf die
Feinheiten zu achten
Immer wieder kommt es zu Missverständnissen, was in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt ist und was nicht. Das OLG Naumburg (Beschluss vom 21.03.2017 – Az.2 Ws 45/17) hat entschieden: Schrittgeschwindigkeit sind höchstens 10 km/h.
Kontrolle von Baustellen
Entsprechend der im Januar erfolgen Ankündigung wurden durch das Ordnungsamt verstärkt eingerichtete Baustellen im Straßenverkehr auf deren ordnungsgemäße Einrichtung und Sicherheit überprüft. Bei dieser Kontrolle konnten in Erpel drei Baustellen festgestellt werden, die zwar genehmigt, jedoch nicht ordnungsgemäß abgesichert waren. Entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet.
Unkel, den 4. Februar 2019
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste