Betriebszeiten von Gartengeräten

Um unnötigen Ärger und Unmut mit den Nachbarn in der bevorstehenden Frühlingszeit zu vermeiden, sind grundsätzlich einige Regelungen zum Lärmschutz beim Betrieb von Gartenmaschinen zu beachten:

Rasenmäher, Vertikutierer, Rasentrimmer, Heckenscheren, Motorkettensägen und Motorhacken dürfen von Privatpersonen werktags (Montag bis Samstag) in Wohngebieten von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Das gilt nicht für landwirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeiten sowie die im öffentlichen Interesse der Ortsgemeinden oder der Stadt Unkel, oder deren Beauftragten durchgeführten Reinigungs-, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.

Für einige besonders lautstarke Geräte und Maschinen wie Freischneider, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler mit Verbrennungsmotor gelten weitere Einschränkungen. Sie dürfen werktags nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden.

Tragen diese Geräte indes das grünblaue EU-Umweltzeichen (Pflanze mit EU-Sternen), so gelten die Betriebszeiten von Rasenmähern. Die Regelungen sind in der Geräte- und Maschinenschutzverordnung des Bundes (32. Bundesimmissionsschutzverordnung) festgehalten.

Informationsflyer zum Heckenrückschnitt können auf unserer Homepage heruntergeladen werden oder liegen zur Mitnahme an der Bürgerinformation aus.

 

Vollsperrung Bahnunterführung in Unkel

Anlässlich von Sanierungsarbeiten ist die Bahnunterführung in der Bahnhofstraße von Unkel in der Zeit von Montag, den 9. März 2020 – Freitag, den 13. März 2020 voll gesperrt. Es wird eine Umleitungsbeschilderung über die Siebengebirgsstraße - Am Schröter Kreuz – Rabenhorststraße in beide Fahrtrichtungen eingerichtet.

 

Einsatz des mobilen Verkehrszählgerätes

In der Zeit von Montag, den 17. Februar 2020 – Montag, den 24. Februar 2020 wurde das mobile Verkehrszählgerät in der Gebrüder-Grimm-Straße Höhe Anwesen Nr. 29 von 53619 Rheinbreitbach eingesetzt. Die Ergebnisse können im Internet unter www.vgvunkel.de eingesehen werden.

 

Unkel, den 2. März 2020

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag

Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste
Leiter örtliche Ordnungsbehörde

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