So schön das bunt schillernde Laub auch aussieht,
birgt es doch Gefahren. Insbesondere bei feuchtem Grund rutscht man schnell
aus.
Durch heruntergefallene Herbstblätter können Verkehrswege bei Nässe zu einer
gefährlichen Rutschbahn werden. Um Unfälle und Haftungsansprüche zu vermeiden,
müssen Anlieger das Laub von Gehwegen bei Bedarf, mindestens jedoch einmal pro
Woche wegkehren. So ist gewährleistet, dass diese Gehwege vor allem von älteren
und gehbehinderten Menschen gefahrlos benutzt werden können.
Gehwege vor den Grundstücken sind grundsätzlich vom
Anlieger zu reinigen. Eine akzeptable Gehwegreinigung umfasst grundsätzlich die
Kehrung und Beseitigung aller Verunreinigungen, die auf die Straße fallen –
unabhängig davon, ob Passanten sie absichtlich weggeworfen haben
(Zigarettenschachteln, Getränkedosen usw.), ob sie von Tieren (z. B. Hundekot)
verursacht wurden oder einfach durch die Natur bedingt sind.
Laub muss umgehend beseitigt werden, wenn es z. B.
wegen Nässe zu Rutschgefahr führen kann oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg
liegt, dass Passanten stolpern oder Radfahrer zu Fall kommen könnten.
Unkel, 11.10.2017
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / Bürgerdienste
örtl. Ordnungsbehörde
Karsten Fehr
Bürgermeister