Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Rheinbreitbach ist die vorgeschriebene 30-jährige Ruhefrist für Erdbestattungen bzw. 15-jährige Ruhefrist für Urnen in Reihengräbern, sowie die 50- bzw. 40-jährige Nutzungszeit für Wahlgräber, für die nachstehend aufgeführten Gräber abgelaufen:

   

Reihe

Grab-Nr.

Grabstelle

3

18

Einzelwahlgrab Klein Johann Heinrich

10

3/4

Doppelwahlgrab Wöllmer August Karl und Anna

11

3

Einzelwahgrab Langer Hermann Jakob und Elisabeth

13 AI

30/31

Doppelwahlgrab Engels Johann und Charlotte Ingeborg

13 AIII

19/20

Doppelwahlgrab Zimmermann Franz-Josef und Magdalena

15

24/25

Doppelwahlgrab Prinz Friedrich Josef und Walburga

27

99/100

Doppelwahlgrab Rickmann Grete und Leonore

27

106

Einzelwahlgrab Metzelaars Karl

31

28

Reihengrab Markus Harry Adolf

31

31

Reihengrab Kürlemann Karl Wilhelm Friedrich

U 1

1

Urnenwahlgrab Falkenberg Martha Minna Sophie und Schwab Helene Sophie Auguste

K 1

16

Reihengrab Ramovic Anel

 

Die Angehörigen der in den abgelaufenen Gräbern Bestatteten werden freundlichst gebeten, die Gräber bis zum 31.05.2024 vollständig abzuräumen einschließlich der Bepflanzung, der Bäume und Sträucher sowie der Entfernung von Grabsteinen, Kreuzen, Umrandungen und Fundamenten.

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

 

Rheinbreitbach, den 29.02.2024

Ortsgemeinde Rheinbreitbach

Roland Thelen
Ortsbürgermeister

 

 

 

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