Auf ein Wort - Fusion

Auf ein Wort

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

seit über zweieinhalb Jahren beschäftigt die mögliche „Fusion der Verbandsgemeinden Linz, Bad Hönningen und Unkel“ die Politik und Öffentlichkeit. Diesen Monat wird der Linzer Verbandsgemeinderat seine diesbezügliche Position festlegen. Diese Festlegung wird Auswirkungen auf unsere gesamte Region haben. Dementsprechend nutze ich diese Rubrik heute, um Sie über die Entwicklung und den aktuellen Sachstand zu diesem Thema zu informieren:

 

Nachdem das Innenministerium im Juli 2016 die Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen wegen eines Zusammenschlusses ihrer Kommunen angeschrieben hatte, brachte sich die VG Unkel in die Überlegungen mit ein. Auch aufgrund dieser besonderen Situation, dass nämliche eine VG überlegt, sich an der Fusion zweier anderer Verbandsgemeinden (denen ggfs. die Zwangsfusion droht) zu beteiligen, wurde den drei Verbandsgemeinden im November 2016 eine Fristverlängerung bis Anfang Januar 2019 eingeräumt. Bis dahin soll dem Innenministerium mitgeteilt werden, „welchen Stand die Bemühungen um eine gemeinsame Zukunft“ für die drei Verbandsgemeinden erreicht haben.

 

Nachdem sich die drei Verbandsgemeinden anfangs intensiv und gemeinsam u.a. in Projekt- und Lenkungsgruppen eingebracht hatten, um die unterschiedlichen Ausgangsverhältnisse aufzuarbeiten und vergleichbar zu machen, wurden nach und nach die unterschiedlichen Zielrichtungen deutlich. So wurde der gemeinsame Weg verlassen. Zwar möchten alle drei Verwaltungschefs jeweils das Beste für Ihre Verbandsgemeinde erreichen, doch was „das Beste“ ist, wird unterschiedlich gesehen. Einhellig wird jedoch weiterhin eine Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen als die schlechteste Variante erachtet.

 

Als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel bin ich nach wie vor für die Teilnahme der VG Unkel an einem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen, sofern dies für die VG Unkel und ihre Bürger/innen vorteilhaft ist. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass dies so wäre, da sich eine große Verwaltung breiter und qualifizierter aufstellen kann als drei kleine Verwaltungen. In der großen Verwaltung könnten notwendige spezielle Kompetenzen fachlich – inhaltlich so vorgehalten werden, dass eine noch sachgerechtere und qualitätsvollere Aufgabenerfüllung ermöglicht wird. In der großen Verwaltung könnte Expertenwissen ausgebildet, Vertretungsregelungen könnten optimiert und es könnten deutlich bessere Aufstiegsmöglichkeiten für die Mitarbeiter aufgezeigt werden. Letzteres wäre bei dem heutigen Fachkräftemangel dringend notwendig, um einen Beruf in der Verwaltung wieder attraktiver zu machen. Auch sehe ich in einer großen Verwaltung Chancen, Informationstechnik noch sachgerechter und wirtschaftlicher zu organisieren (Stichwort: E-Government) und plötzlichen Handlungserfordernissen flexibel reagierend gerecht zu werden.

Natürlich könnten auch Synergien deutlich besser genutzt werden. Es ist nicht sinnvoll, dass die Verwaltungen in unserer kleinräumigen Region drei eigene Kassen vorhalten, drei Personalverwaltungen betreiben, dreimal den Einkauf organisieren, dreimal ein Management in der Gebäudewirtschaft sicherstellen, dreimal jeweils die gleichen Statistiken erstellen und drei unterschiedliche Wege in der Tourismus- und Wirtschaftsförderung gehen. Wäre es nicht auch sinnvoller, gemeinsam einen Flächennutzungsplan zu entwickeln? Desweiteren könnten wir als die größte Verbandsgemeinde in Rheinland – Pfalz die Verkehrsplanung besser organisieren und die eigenen Interessen gegenüber dem Land, dem Kreis und anderen überörtlichen Körperschaften, Gremien und Institutionen wirkungsvoller vertreten. Die Tatsache, dass wir neben den zugesagten drei Millionen Euro Entschuldungsprämie auch fusionsbedingte Mehraufwendungen vom Land erstattet bekämen, ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Schließlich könnten wir auch noch mehr Bürgernähe realisieren, wie z.B. das Rats-/ Bürgerinformationssystem der VG Unkel auf die große VG ausweiten und jeden Samstag abwechselnd an einem Standort in der großen VG ein Bürgerbüro öffnen.

 

An einer Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen wäre die VG Unkel nicht beteiligt. Dies wäre auch nicht in unserem Interesse, da eine Zwangsfusion den Verbandsgemeinden nicht nur die genannten finanziellen Anreize sondern auch etliche Gestaltungsspielräume nimmt, die eine freiwillige Fusion bietet. Hier nenne ich nur die Verbandsgemeindeumlage: So kann bei einem freiwilligen Zusammenschluss z.B. vereinbart werden, für einen Zeitraum von zehn Jahren für die Kommunen eine einheitliche Verbandsgemeindeumlage mit unterschiedlichen Sonderumlagen für verschiedene Gemeinden festzulegen. Es wäre hierdurch für diesen Zeitraum gesichert, dass die Kommunen durch die Umlagen nicht mehr belastet werden als jetzt. Was in zehn Jahren sein wird, kann heute nicht abgesehen werden. So war auch die Senkung der Verbandsgemeindeumlage in Unkel in den letzten 10 Jahren von 37 % auf jetzt 24 % damals nicht zu erwarten.

 

 

Auch der Verwaltungschef der VG Bad Hönningen, der Beauftragte Reiner W. Schmitz, sieht in einer freiwilligen Fusion die beste Lösung für seine Verbandsgemeinde und die ihr angehörenden Gemeinden. Dies aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage, welche für die Verbandsgemeinde Bad Hönningen einen sog. „aktiven Fusionsbedarf“ vorsieht. Dies bedeutet, dass sie aufgrund ihrer geringen Einwohnerzahl, welche gemäß den Angaben des Statistischen Landesamtes in den letzten zehn Jahren stets weniger als 12.000 betrug, fusionieren muss. Gegenüber der Zwangsfusion gibt er insbesondere aufgrund der aufgeführten Gestaltungsmöglichkeiten der Alternative des freiwilligen Zusammenschlusses den Vorzug.

 

 

Der Bürgermeister der VG Linz, Herr Kollege Hans – Günter Fischer, möchte ebenfalls das Beste für seine Verbandsgemeinde und die angehörigen Kommunen der VG Linz erreichen. Dies sieht er darin, dass die Verbandsgemeinde Linz ihre Selbständigkeit behält und setzt darauf, dass die Landesregierung statt Zwang und Fusion die freiwillige Kooperation der Verbandsgemeinden Linz, Bad Hönningen und Unkel in zahlreichen Feldern durch finanzielle Hilfe und Durchführung von Modellvorhaben unterstützt. Er wehrt sich gegen die drohende Zwangsfusion mit der VG Bad Hönningen. Die VG Linz hat neben einem im Entwurf vorliegendem Gutachten über die Folgen einer Zwangsfusion auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Letzteres bei dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietlein. Dieser sieht gute Erfolgsaussichten bei einer Verfassungsklage gegen die gesetzliche Zwangsfusion. Er begründet dies u.a. damit, dass die VG Bad Hönningen nach der aktuellen Gemeindestatistik der Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer die maßgebliche Schwelle von 12.000 Einwohnern nach oben durchbrochen habe. Nach § 2 II S. 2 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform sind jedoch ausdrücklich die vom Statistischen Landesamt Rheinland – Pfalz festgestellten Zahlen maßgebend. Diese unterschreiten nach wie vor die Marke von 12.000 Einwohnern.

 

 

Sollte der Rat der Verbandsgemeinde Linz in seiner nächsten Sitzung gegen die freiwillige Fusion mit der VG Bad Hönningen (und ggfs. der VG Unkel) stimmen, wird das Innenministerium nach seinen bisherigen Ankündigungen „den Entwurf eines Gebietsänderungsgesetzes ausarbeiten“, also die Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen einleiten. Nach Einschätzung des Innenministeriums lässt sich „die Gebietsänderungsmaßnahme realistischerweise im Jahr 2020 oder im Jahr 2021 herbeiführen“. Hierbei ist zu beachten, dass eine Klage gegen das angekündigte Gebietsänderungsgesetz erst möglich sein wird, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Diese Klage hätte keine aufschiebende Wirkung, das Gesetz könnte trotz des schwebenden Gerichtsverfahrens umgesetzt werden.

 

 

Letztendlich möchte niemand diese Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen. Das Innenministerium sowie die Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Unkel bevorzugen einen freiwilligen Zusammenschluss der drei Verbandsgemeinden, die Verbandsgemeinde Linz möchte eigenständig bleiben und die Kooperationen verstärken. Sollte das Land Rheinland – Pfalz seinen Ankündigungen jedoch Taten folgen lassen und trotz der anstehenden Kommunalwahlen in 2019 und Landtagswahlen in 2021 nicht von seinem Kurs abweichen, wird es das Gebietsänderungsgesetz und somit die Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen auf den Weg bringen. Von den bisherigen sieben Klagen gegen ein solches Gebietsänderungsgesetz gingen sechs für die Kläger verloren und die Zwangsfusionen wurden durchgeführt. Trotz dieser Erfahrungen ist der Ausgang eines etwaigen Klageverfahrens der VG Linz selbstverständlich offen. Ein Obsiegen wäre der VG Linz zu wünschen, denn ansonsten hätte sie nicht nur eine große Chance für die Entwicklung unserer Region vertan, sondern müsste gemeinsam mit der VG Bad Hönningen mit den Konsequenzen leben, die eigentlich niemand wollte.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,




Karsten Fehr

Bürgermeister 

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