Am 29.04.2021 wurden die Bescheide zur Nachveranlagung der Grundsteuer B für das Gebiet der Stadt Unkel versandt.

Der Stadtrat Unkel hat durch Ratsbeschluss vom 02.02.2021 den Hebesatz der Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2021  von 380 auf 420 Prozentpunkte angehoben. Aus diesem Grund erfolgte zwischenzeitlich eine Neuveranlagung der Grundsteuer B für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer der Stadt Unkel für das Jahr 2021. Bei dem nun zugestellten Bescheiden handelt es sich um sogenannte Dauerbescheide. Diese gelten auch für künftige Jahre.

Bei der Berechnung der Grundsteuer B wird der vom Finanzamt mitgeteilte Messbetrag, der im Übrigen in der Regel unverändert geblieben ist, mit dem vom Stadtrat festgesetzten Hebesatz multipliziert.  

Beispiel bei einem angenommen Messbetrag des Finanzamtes von 120,-- €:

Bisherige Veranlagung: 120,-- €  * 380/100 = 456,-- €
Neue Veranlagung: 120,-- €  * 420/100 =  504,-- €

Die Grundsteuer B wird grundsätzlich in Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021 fällig.
Bei der Veranlagung der Stadt Unkel wird die Nachzahlung für die ersten beiden Raten des Jahres 2021 zum 03.06.2021 fällig.

Beispiel bei einer angenommen Grundsteuer B von 504,-- €:

Fälligkeitstermin 15.02.2021 114,-- € (Grundlage alter Hebesatz von 380 %)
Fälligkeitstermin 15.05.2021 114,-- € (Grundlage alter Hebesatz von 380 %)
Fälligkeitstermin 03.06.2021  24 ,-- € (Nachzahlung für die ersten beiden Raten)
Fälligkeitstermin 15.08.2021 126,-- € (Grundlage neuer Hebesatz von 420 %)
Fälligkeitstermin 15.11.2021 126,-- € (Grundlage neuer Hebesatz von 420 %)

 

Unkel, den 05.05.2021

Ihre Steuerbehörde

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden