Amtliche Feuerwehrzufahrt in der VG Unkel

Bei Feuerwehrzufahrten handelt es sich um Flächen, deren Freihaltung aus Gründen des Brandschutzes notwendig ist. Haltverbot besteht vor amtlich gekennzeichneten Zufahrten.

Hierzu zählen auch Durchfahrten, z.B. zu Hinterhöfen oder sonstigen Flächen.
Der Güterbrand in Unkel Anfang Februar 2019 hat aufgezeigt, dass die Erreichbarkeit der Zugtrasse für Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatzfall zwingend notwendig ist. Aus diesem Grund wurde in der Weinbergstraße von Erpel die Zufahrt zum alten Bahngelände als Feuerwehrausfahrt amtlich ausgewiesen, da diese Durchfahrt die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu einem Teilstück der Bahntrasse in Erpel darstellt. Gleiche Beschilderung wurde in der Erpeler-Ley- Straße zwischen den Anwesen 5-11 im Sackgassenbereich angeordnet. In diesen ausgewiesenen Bereichen gilt Haltverbot, das sofortige Abschleppen ist rechtmäßig (Sächsisches OVG 3. Senat, Az: 3 A 141/08 vom 5.2.2010).


Einsatz des mobilen Verkehrszählgerätes
In der Zeit von Donnerstag, den 5. März 2020 – Donnerstag, den 12. März 2020 wurde das mobile Verkehrszählgerät in der Siebengebirgsstraße Höhe Anwesen Nr. 41 von 53572 Bruchhausen eingesetzt. Die Ergebnisse können im Internet hier eingesehen werden.


Unkel, den 13. März 2020

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag

Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste
Leiter örtliche Ordnungsbehörde


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