
Amtliche Feuerwehrzufahrt in der VG Unkel
Bei Feuerwehrzufahrten handelt es sich um Flächen, deren Freihaltung aus Gründen des Brandschutzes notwendig ist. Haltverbot besteht vor amtlich gekennzeichneten Zufahrten.
Amtliche Feuerwehrzufahrt in der VG Unkel
Bei Feuerwehrzufahrten handelt es sich um Flächen, deren Freihaltung aus Gründen des Brandschutzes notwendig ist. Haltverbot besteht vor amtlich gekennzeichneten Zufahrten.
Hierzu zählen auch Durchfahrten, z.B. zu
Hinterhöfen oder sonstigen Flächen.
Der Güterbrand in Unkel Anfang Februar 2019 hat aufgezeigt, dass die
Erreichbarkeit der Zugtrasse für Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatzfall
zwingend notwendig ist. Aus diesem Grund wurde in der Weinbergstraße von Erpel
die Zufahrt zum alten Bahngelände als Feuerwehrausfahrt amtlich ausgewiesen, da
diese Durchfahrt die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu einem Teilstück der
Bahntrasse in Erpel darstellt. Gleiche Beschilderung wurde in der Erpeler-Ley-
Straße zwischen den Anwesen 5-11 im Sackgassenbereich angeordnet. In diesen
ausgewiesenen Bereichen gilt Haltverbot, das sofortige Abschleppen ist
rechtmäßig (Sächsisches OVG 3. Senat, Az: 3 A 141/08 vom 5.2.2010).
Einsatz des mobilen
Verkehrszählgerätes
In der Zeit von Donnerstag, den 5. März 2020 – Donnerstag, den 12. März
2020 wurde das mobile Verkehrszählgerät in der Siebengebirgsstraße Höhe Anwesen
Nr. 41 von 53572 Bruchhausen eingesetzt. Die Ergebnisse können im Internet
hier eingesehen werden.
Unkel, den 13. März 2020
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste
Leiter örtliche Ordnungsbehörde