Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Jahr 2026

Öffentliche Bekanntmachung

für die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach
sowie der Stadt Unkel

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Leinenpflicht für Hunde und Entsorgung von Verunreinigungen

Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Unkel
Leinenpflicht für Hunde und Entsorgung von Verunreinigungen

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Verbandsgemeinde Unkel veröffentlicht kommunale Wärmeplanung

Die Verbandsgemeinde Unkel stellt den Entwurf ihrer kommunalen Wärmeplanung vor. Ziel der Wärmeplanung ist es, die Energieversorgung zukunftssicher, klimafreundlich und effizient zu gestalten und den…

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Am 29.10.2025 ist der Fachberich 3 geschlossen

Der Fachbereich 3 Soziales, Bildung und Personenstandswesen, bleibt am Dienstag, den 29.10.2025 aufgrund einer Schulungsveranstaltung für den Publikumsverkehr geschlossen.


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Biometrische Lichtbilder für Ausweise und Pässe

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten…

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Wahl des Beirates für Migration und Integration der VG Unkel – Briefwahl am 21. September 2025

Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Unkel – Briefwahl am 21. September 2025

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Neuer Standesbeamter der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel#

Mit Wirkung vom 07.07.2025 wurde Herr Lars Rene Winkelbach zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk der Verbandsgemeinde Unkel bestellt. 

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Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept in der Verbandsgemeinde Unkel ist im Entwurf fertiggestellt

Das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept in der Verbandsgemeinde Unkel ist im Entwurf fertiggestellt. Interessierte Bürger sind herzlich zu den Präsentationen eingeladen.

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Entscheidung VG Koblenz wiederkehrender Beitrag Unkel

Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet zu wiederkehrendem Straßenausbaubeitrag in Unkel:
Bildung von drei Abrechnungseinheiten war rechtmäßig

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Ablauf Ruhefrist bzw. Nutzungszeit Gräber Friedhof Rheinbreitbach

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Rheinbreitbach ist die vorgeschriebene 30-jährige Ruhefrist für Erdbestattungen bzw. 15-jährige Ruhefrist für Urnen in Reihengräbern sowie die 50- bzw. 40-jährige…

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