Schließung einer Gaststätte bei uneinsichtigem Verhalten des Betreibers

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am 24.02.2016 entschieden, dass eine Gemeinde zu Recht die unverzügliche Schließung einer Gaststätte angeordnet hat, wenn der Betreiber der Gaststätte nicht bereit ist sich an gesetzliche oder behördliche Vorgaben zu halten und seine Gaststätte in Zukunft im Einklang mit der Rechtsordnung zu betreiben.

In dem betreffenden Fall wurde die erteilte Gaststättenerlaubnis zum Schutz der Nachtruhe für die Nachbarn mit zahlreichen Immissionsschutz-Bestimmungen versehen. Der Gastwirt hatte sich jedoch zu keinem Zeitpunkt an diese Vorgaben gehalten. Bei Überprüfungen der Gaststätte durch das Ordnungsamt bzw. Polizei zeigte sich der Gastwirt ebenfalls uneinsichtig.

Aktenzeichen 4 L 109/16.NW 

 

Unkel, den 10. März 2016

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag

Christoph Heck
Leiter örtliche Ordnungshörde


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