
Schließung einer Gaststätte bei uneinsichtigem Verhalten des Betreibers
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am 24.02.2016 entschieden, dass eine Gemeinde zu Recht die
unverzügliche Schließung einer Gaststätte angeordnet hat, wenn der Betreiber
der Gaststätte nicht bereit ist sich an gesetzliche oder behördliche Vorgaben
zu halten und seine Gaststätte in Zukunft im Einklang mit der Rechtsordnung zu
betreiben.