Frühjahrsputz für Straßen und Bürgersteige

Mit dem einziehenden Frühjahr beginnt es zu unserer Freude mächtig zu grünen und zu blühen.

Viele Vorgärten in unseren Orten bieten besonders jetzt einen schönen Anblick und laden zum Staunen ein. Dies sollte Anreiz für uns alle sein, unser gesamtes Ortsbild in einen ansprechenden und gepflegten Zustand zu versetzen.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass verschmutzte Straßen und überwucherndes Strauchwerk unsere schönen Ortsbilder beeinträchtigen. Dies trifft in verstärktem Maße auf unbebaute Grundstücke zu.
Diese Feststellungen möchten wir zum Anlass nehmen, die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzungen unserer Ortsgemeinden und der Stadt Unkel in Erinnerung zu bringen.

    Hiernach sind die Straßen grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag

    • in der Zeit vom 01.04. – 30.09. bis spätestens 18.00 Uhr
    • in der Zeit vom 01.10. – 31.03. bis spätestens 16.00 Uhr

    zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung sofort zu beseitigen.

    Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Grass, Laub, Unkraut und sonstigen Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.

    Bitte schneiden Sie auch überhängende Hecken und Sträucher, die in den Gehweg und den öffentlichen Straßenbereich hineinragen, zurück.

    Wir würden uns freuen, wenn Mitbürgerinnen und Mitbürger motivierend auf verwandte oder bekannte Grundstückseigentümer, die außerhalb des Verbreitungsgebietes unseres Mitteilungsblattes wohnen, in diesem Sinne einwirken könnten.

    Bitte bewerten Sie den heutigen Apell nicht als allgemeinen Vorwurf, sondern als Hinweis und helfen Sie mit, dass sich unsere Orte in einem sauberen Zustand präsentieren.

    Unkel, 19.04.2017

    Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

    Fachbereich 3 / Bürgerdienste
    örtliche Ordnungsbehörde

     

    Karsten Fehr
    Bürgermeister


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