
Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Silvester
Es ist
faszinierend und schön anzusehen – aber es kann auch schnell zu einem Albtraum
werden: Feuerwerk.
Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Silvester
Es ist
faszinierend und schön anzusehen – aber es kann auch schnell zu einem Albtraum
werden: Feuerwerk.
Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Unkel rät unmittelbar vor Silvester zum sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, können Feuerwerkskörper erheblichen Sachschaden oder schwerwiegende Verletzungen verursachen. Zwar wird für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel kein Abbrennverbot ausgesprochen, die Feuerwerkskörper sollten jedoch an Freiflächen angezündet werden, wo sie keinen Sachschaden verursachen können.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z.B. Fachwerkhäusern) ist per Gesetz verboten.
Kommen Sie gut ins neue Jahr 2020!
Unkel, den 23. Dezember 2019
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste
Leiter der örtlichen Ordnungsbehörde