Verkehrsberuhigter Bereich
Ein Verkehrszeichen, das jeder kennt. Und doch gilt es auf die
Feinheiten zu achten
Verkehrsberuhigter Bereich
Ein Verkehrszeichen, das jeder kennt. Und doch gilt es auf die
Feinheiten zu achten
Immer wieder kommt es zu Missverständnissen, was in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt ist und was nicht. Das OLG Naumburg (Beschluss vom 21.03.2017 – Az.2 Ws 45/17) hat entschieden: Schrittgeschwindigkeit im Sinne von § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Nr. 12 der dazu erlassenen Anlage 3 ist eine solche von höchstens 10 km/h.
Unkel, den 15. Februar 2018
Verbandsgemeindeverwaltung
Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Christoph
Heck
Leiter örtliche Ordnungsbehörde