Überprüfung der Anleinpflicht
Das Ordnungsamt teilt mit:
Überprüfung der Anleinpflicht
Am Donnerstag, den 10.Januar 2019 wurde durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Anleinpflicht von Hunden an der Rheinpromenade von Unkel kontrolliert. Hierbei wurden bei den Überprüfungen Verstöße festgestellt und die betroffenen Hundeführer entsprechend verwarnt.
In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt auf die bestehende Anleinpflicht innerhalb der VG Unkel hin:
Die Anleinpflicht ergibt sich aus der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Unkel vom 21.03.2005.
Hundeführer haben dafür Sorge zu tragen, dass auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen, in öffentlichen Anlagen sowie auf nach der StVO gekennzeichneten Fuß- und Radwegen Hunde nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde bei Annäherung von Personen unverzüglich und ohne Aufforderung anzuleinen.
Es ist gänzlich untersagt Hunde auf Kinderspiel- / und Bolzplätze mitzunehmen sowie in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
Hundekot ist durch den jeweiligen Hundeführer unverzüglich zu beseitigen.
Blindenhunde sind von dieser Gefahrenabwehrverordnung ausgenommen.
Unkel, den 11. Januar 2019
Verbandsgemeindeverwaltung
Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Christoph Heck
Leiter öffentliche Ordnungsbehörde