Abstimmung im Umlaufverfahren über die 8. Sitzung des Verbandsgemeinderates Unkel der Wahlperiode 2019 – 2024 am 17.12.2020

Angesichts der sich immer weiter verschärfenden Pandemielage ist derzeit zur Vermeidung einer akuten Gesundheitsnotlage erforderlich, das Infektionsgeschehen durch erhebliche Reduzierung der Kontakte aufzuhalten (Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 09.11.2020 – Az.: 1142-0004#2018/0002-0301334).

Die rheinland-pfälzischen Kommunen sind sehr wichtige Aufgabenträger zur Bewältigung der Problemstellungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt.

Bei Sitzung kommunaler Entscheidungsgremien kann es zu kritischen Kontakten kommen. Die Kommunen können und müssen auch hier einen wichtigen Beitrag zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens leisten und die gemeinsame nationale Anstrengung unterstützen. Die Durchführung von Sitzungen kommunaler Entscheidungsgremien ist Ausdruck des Selbstorganisationsrechts der kommunalen Gebietskörperschaften.

Die Durchführung von Sitzungen ist in gleicher Weise wie das Selbstorganisationsrecht des Landtags privilegiert und grundsätzlich möglich. Jedoch sollten derzeit Sitzungen wegen der sich momentan verschärfenden Lage mindestens bis zum 10.01.2021 wieder auf das absolut notwendige Maß reduziert und nur in und nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten abgehalten werden.

Seit Anfang Juni 2020 ist es zudem nach § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) möglich, Beschlussfassungen außerhalb einer Präsenzsitzung u. a. in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren durchzuführen.

Aufgrund dessen findet die für Donnerstag, den 17.12.2020, anberaumte öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates nicht um 19:00 Uhr im Bürgersaal der Hans-Dahmen-Halle , Westerwaldstraße 13, 53619 Rheinbreitbach, sondern im Wege des Umlaufverfahrens statt.

 

Verbandsgemeinde Unkel

Unkel, den 15.12.2020

gez.

Karsten Fehr
Bürgermeister

 

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