Jugendschutz und Karneval, machen Sie mit!!!!!

Auch in diesem Jahr wird es sie wieder geben…. Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Alkoholvergiftung stationär in Kliniken behandelt werden müssen. Leider ist unter Jugendlichen der Trend immer häufiger festzustellen, dass Karneval und exzessiver Alkoholgenuss unweigerlich zusammengehören.

Nicht wegschauen, sondern mitmachen!! Bier und Wein darf von Jugendlichen erst ab 16 Jahren konsumiert werden. Daher unser Appell an Sie:

Sprechen Sie die Jugendlichen in Zweifelsfällen auf Ihr Alter an.

Unterbinden Sie, dass in Ihrem Bekannten-/ und Verwandtenkreis alkoholische Getränke von Kindern und Jugendlichen zu Veranstaltungen und Umzügen mitgenommen werden.

Der Konsum von Tabakwaren ist erst ab 18 Jahren erlaubt!

Ein Informationsflyer zum Thema Jugendschutz und Karneval steht hier zum Download zur Verfügung.

 

Überwachung des ruhenden Verkehrs während der Karnevalsumzüge 2018

Die örtliche Ordnungsbehörde weist auf folgendes hin:

Zur Vermeidung der Blockade von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen sowie der Gewährleistung des Durchkommens von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren erfolgt vor Beginn der Karnevalsumzüge die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Mitarbeiter des Ordnungsamts.

 

Unkel, den 6. Februar 2018

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag

Christoph Heck
Leiter örtliche Ordnungsbehörde


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