
Kontrolle von Baustellen
Entsprechend der im Januar erfolgen Ankündigung wurden durch das
Ordnungsamt verstärkt eingerichtete Baustellen im Straßenverkehr auf deren
ordnungsgemäße Einrichtung und Sicherheit überprüft.
Kontrolle von Baustellen
Entsprechend der im Januar erfolgen Ankündigung wurden durch das
Ordnungsamt verstärkt eingerichtete Baustellen im Straßenverkehr auf deren
ordnungsgemäße Einrichtung und Sicherheit überprüft.
Bei dieser Kontrolle konnten in Unkel und Rheinbreitbach zwei Baustellen festgestellt werden, die im Vorfeld weder durch die Baufirma beantragt, noch seitens der Ordnungsbehörde genehmigt wurden. Entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet.
Abschleppen von auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugen
Entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Verwaltungsgericht Neustadt urteilte am 30.06.2017, dass das unverzügliche Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs gerechtfertigt ist, sofern Fußgänger, insbesondere Passanten mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer, aufgrund eines abgestellten Fahrzeugs den Gehweg nicht nutzen können. (VG Neustadt, Urteil vom 30.06.2017, Az. 5 K 902/16.NW)
In diesem Zusammenhang bittet das Ordnungsamt, Gehwege grundsätzlich nicht zum Parken und Halten zu benutzen.
Unkel, den 31. Januar 2018
Verbandsgemeindeverwaltung
Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Christoph
Heck
Leiter örtliche Ordnungsbehörde