Kontrolle von Baustellen

Entsprechend der im Januar erfolgen Ankündigung wurden durch das Ordnungsamt verstärkt eingerichtete Baustellen im Straßenverkehr auf deren ordnungsgemäße Einrichtung und Sicherheit überprüft.

Bei dieser Kontrolle konnten in Unkel und Rheinbreitbach zwei Baustellen festgestellt werden, die im Vorfeld weder durch die Baufirma beantragt, noch seitens der Ordnungsbehörde genehmigt wurden. Entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet.

 

Abschleppen von auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugen

Entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Verwaltungsgericht Neustadt urteilte am 30.06.2017, dass das unverzügliche Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs gerechtfertigt ist, sofern Fußgänger, insbesondere Passanten mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer, aufgrund eines abgestellten Fahrzeugs den Gehweg nicht nutzen können.  (VG Neustadt, Urteil vom 30.06.2017, Az. 5 K 902/16.NW)

In diesem Zusammenhang bittet das Ordnungsamt, Gehwege grundsätzlich nicht zum Parken und Halten zu benutzen.

 

Unkel, den 31. Januar 2018

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag

Christoph Heck
Leiter örtliche Ordnungsbehörde


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