Alkohol, nur wenn`s RECHT ist!!

Jugendschutz und Karneval, machen Sie mit! Denn auch in diesem Jahr wird es sie wieder geben…. Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Alkoholvergiftung stationär in Kliniken behandelt werden müssen.

Leider ist unter Jugendlichen der Trend immer häufiger festzustellen, dass Karneval und exzessiver Alkoholgenuss unweigerlich zusammengehören.

Nicht wegschauen, sondern mitmachen!! Bier und Wein darf von Jugendlichen erst ab 16 Jahren konsumiert werden. Daher unser Appell an Sie:

Sprechen Sie die Jugendlichen in Zweifelsfällen auf Ihr Alter an.

Unterbinden Sie, dass in Ihrem Bekannten-/ und Verwandtenkreis alkoholische Getränke von Kindern und Jugendlichen zu Veranstaltungen und Umzügen mitgenommen werden.

Der Konsum von Tabakwaren ist erst ab 18 Jahren erlaubt!

Eine Informationsbroschüre liegt im Rathaus zur Mitnahme aus und wird selbstverständlich auch hier zum Download angeboten.

 

Einsatz des mobilen Verkehrszählgerätes

In der Zeit von Donnerstag, den 30. Januar 2020 – Donnerstag, den 6. Februar 2020 wurde das mobile Verkehrszählgerät in der Waldstraße von 53572 Bruchhausen eingesetzt. Die Ergebnisse können im Internet unter www.vgvunkel.de eingesehen werden.

 

Unkel, den 6. Februar 2020

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag 

Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste
Leiter örtliche Ordnungsbehörde


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