Der Ortsgemeinderat Erpel hat mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Erpel für das Jahr 2022 vom 4.5.2022 den Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2022 auf 430 v.H. erhöht.

Die Grundsteuerbescheide hierüber wurden am 2.6.2022 erstellt und sind ab dem 3.6.2022 versandt worden.

Die sich daraus ergebenen Erhöhungsbeträge für das 1. Halbjahr 2022 werden am 02.07.2022 fällig.

Die Beträge an den Fälligkeitsterminen 15.08. und 15.11.2022 sind entsprechend angepasst worden.

Achten Sie daher bitte bei Überweisungen auf den jeweiligen Fälligkeitsbetrag und ändern Sie bitte Ihre Daueraufträge entsprechend ab, damit keine zusätzlichen Kosten, z.B. für Mahnungen, anfallen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ralf Bienentreu, Telefon 02224 1806-34, Mail .

 

Unkel, den 03.06.2022
Verbandsgemeinde Unkel

 

Karsten Fehr
Bürgermeister

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