Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!

Seit Wochen mehren sich Beschwerden und Anzeigen ausgehend von ruhestörendem Lärm in der Mittagszeit.

Lärmerzeugende Geräte und Maschinen dürfen werktags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr nicht betrieben werden. Das gilt nicht für landwirtschaftliche, gewerbliche oder im öffentlichen Interesse stehende Tätigkeiten der Ortsgemeinden oder der Stadt Unkel sowie deren Beauftragten zur Durchführung von Reinigungs-, Pflege und Unterhaltungsmaßnahmen. Für einige besonders lautstarke Geräte und Maschinen wie Freischneider, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler mit Verbrennungsmotor gelten weitere Einschränkungen. Sie dürfen werktags nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. Die Regelungen sind in der Geräte- und Maschinenschutzverordnung des Bundes (32. Bundesimmissionsschutzverordnung) festgehalten.

Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsgemeinde Unkel einen Flyer entwickelt, in welchem die gängigsten Fragen rund um das Thema Immissionsschutz (Betriebszeiten von Geräten etc.) behandelt werden. Der Flyer liegt an der Information in der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel aus oder kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

 

Vollsperrung Grabenstraße in Erpel

Anlässlich eines Polterabends ist die Grabenstraße in Erpel zwischen den Anwesen 15 und 20 von Samstag, den 7.9.2019, 16:00 Uhr – Sonntag, den 8.9.2019, 12:00 Uhr voll gesperrt. Eine Umleitungsbeschilderung wird nicht eingerichtet.

 

Einsatz des mobilen Verkehrszählgerätes

In der Zeit von Dienstag, den 20.8.2019 – Dienstag, den 27.8.2019 wurde das mobile Verkehrszählgerät in der „Kölner Straße“ in Höhe von Haus Nr. 30 von Erpel aufgrund von Anwohnerbeschwerden eingesetzt. Die Ergebnisse können im Internet eingesehen werden.

 

Unkel, den 27. August 2019

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag

Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste


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