Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Linz-Unkel
Offenlage
Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Linz-Unkel
Offenlage
Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024
Gemäß § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Linz-Unkel mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 für die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Linz und Unkel zur Einsichtnahme bereit.
Die Einsichtnahme kann wie folgt erfolgen:
a) für den Bereich der Verbandsgemeinde Linz am Rhein:
Elektronisch über die Website der Verbandsgemeinde Linz am Rhein unter www.vg-linz.de, Rubrik „Leben gestalten in Politik & Verwaltung, Amtliche Bekanntmachungen, Haushalts- und Wirtschaftspläne“ oder persönlich durch Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Dienstgebäude Asbacher Straße 75-95, 53545 Linz am Rhein, Fachbereich Tiefbau und Kommunale Betriebe, während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seinen Anlagen können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung in der Zeit vom 27.10. bis einschließlich 09.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Dienstgebäude Asbacher Straße 75-95, 53545 Linz am Rhein, Fachbereich Tiefbau und Kommunale Betriebe, eingereicht werden; Vorschläge in elektronischer Form bitte an die nachfolgende Mailadresse der Verwaltung: .
b) für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel:
Elektronisch über die Website der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel oder persönlich durch Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Zimmer 3-13 im Abwasserwerk, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seinen Anlagen können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung in der Zeit vom 27.10. bis einschließlich 09.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, eingereicht werden.
Linz/Unkel, den 10. Oktober 2023
Frank Becker
Verbandsvorsteher