Grund- und Gewerbesteuererhöhung der Ortsgemeinde Erpel rückwirkend zum 01.01.2023

Mit der amtlichen Veröffentlichung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 vom 16.06.2023, genehmigt durch die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 14.06.2023, im Blick-Aktuell in der Ausgabe vom 23.06.2023 hat die Ortsgemeinde Erpel folgende Hebesätze ab dem 01.01.2023 erhöht:

Grundsteuer B auf 610 % sowie
Gewerbesteuer auf 380 %.

Die Bescheide hierüber werden am 26.06.2023 erstellt und versandt.

Die sich daraus ergebenen Erhöhungsbeträge für das 1. Halbjahr 2023 werden am 31.07.2023 fällig.

Die Beträge an den Fälligkeitsterminen 15.08. und 15.11.2023 sind entsprechend angepasst worden.

Achten Sie daher bitte bei manuellen Überweisungen auf den jeweiligen Fälligkeitsbetrag und ändern Sie bitte ggfs. Ihre Daueraufträge entsprechend ab, damit keine zusätzlichen Kosten, z.B. für Mahnungen, anfallen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ralf Bienentreu, Telefon 02224 1806-34, Mail .

 

Unkel, den 20.06.2023

Verbandsgemeinde Unkel

In Vertretung

 

Dr. Jörg Scheinpflug
Beigeordneter

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