Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

Das Verwaltungsgericht Mainz hat am Mittwoch, den 21. Februar 2018 folgende Entscheidung getroffen:

Kommt der Eigentümer eines Grundstücks seiner Verpflichtung nicht nach, von seinem Anwesen auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu entfernern, so kann die Straßenbaubehörde von ihm die Erstattung der Kosten verlangen, die ihr durch Beauftragung eines Unternehmens mit der Beseitigung entstanden sind (Aktenzeichen: 3 K 363/17.MZ).

 

Parkdruck im ländlichen Raum

Nicht nur in Großstädten nimmt der Parkdruck aufgrund eingeschränkter Parkmöglichkeiten zu. Auch aus allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Unkel werden vereinzelt Beschwerden über fehlenden Parkraum außerhalb der Orts-/ Stadtmitte laut. Vielfach hat dieser Parkdruck seine Ursache darin, dass vorhandene Stellflächen auf Privatgrund unbenutzt bleiben.

Sofern möglich bittet die örtliche Ordnungsbehörde in diesem Zusammenhang alle Verkehrsteilnehmer auf dem eigenen Grundstück / der eigenen Stellfläche zu parken, um die Straße für die Verkehrsteilnehmer freizuhalten, die tatsächlich keine Möglichkeit haben.

 

Einsatz des mobilen Verkehrszählgerätes

In der Zeit von Dienstag, den 25. Februar 2020 – Dienstag, den 3. März 2020 wurde das mobile Verkehrszählgerät in der Straße Im Bendel Höhe Anwesen Nr. 6 von 53619 Rheinbreitbach eingesetzt. Die Ergebnisse können hier eingesehen werden.

 

Unkel, den 9. März 2020

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag 

Christoph Heck
stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste
Leiter örtliche Ordnungsbehörde


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