
Verkehrszählungen der örtlichen Ordnungshörde für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel nachlesen.
Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.
Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel die Steuerberaterprüfung ablegen, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.
Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind
Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.
Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:
Die Aufsichtsarbeiten sind 6 Stunden lang. Sie werden von den Mitgliedern eines Prüfungsausschusses nach Schulnoten bewertet. Erreichen Bewerberinnen und Bewerber eine Durchschnittsnote von 4,5 oder besser, sind sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Die mündliche Prüfung ist für jeden Prüfling bis zu 90 Minuten lang. Sie besteht aus einem kurzen Vortrag und 6 Prüfungsabschnitten, in denen der oder dem Geprüften Fragen aus den Prüfungsgebieten gestellt werden.
Wer im Durchschnitt die Note 4,15 oder besser erreicht, hat die Prüfung zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin bestanden.
Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Zuständig für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Befreiung von der Steuerberaterprüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.
Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Antragsfrist in Rheinland-Pfalz:
Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist bis einschließlich 30. April des jeweiligen Jahres möglich. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Fristende für die Einreichung der Zulassungsanträge
Antragsfrist: vom 30.04.2020 vom 30.04.2020