
Hier können Sie die Ergebnisse der
Verkehrszählungen der örtlichen Ordnungshörde für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel nachlesen.
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Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.