Hier können Sie die Ergebnisse der
Verkehrszählungen der örtlichen Ordnungshörde für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel nachlesen.

Ortsgemeinde Bruchhausen


Ortsgemeinde Erpel


Ortsgemeinde Rheinbreitbach


Stadt Unkel


/ Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Pflanzen und Pflanzenteile, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.


Werden mehr als drei Kubikmeter an pflanzlichen Abfällen verbrannt, ist dies der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Ordnungsbehörde ihrer

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel

Ihre Ansprechpartner

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