
Hier können Sie die Ergebnisse der
Verkehrszählungen der örtlichen Ordnungshörde für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel nachlesen.
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Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie das Recht der Übermittlung Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:
Bundesmeldegesetz