
Verkehrszählungen der örtlichen Ordnungshörde für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel nachlesen.
Zur Beförderung von Fahrgästen in Taxen und Mietwagen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(siehe ausländischer Führerschein) nachgewiesen werden
(siehe auch Führungszeugnis)
Bei Abholung hat der Antragsteller vorzulegen bzw. müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer notwendig. Einen entsprechenden Termin können Sie während des Antragsverfahrens erhalten.
Für die Terminvergabe und für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre örtliche Führerscheinstelle.
Zur Verlängerung des Taxischeins entfällt die Ortskenntnisprüfung.
siehe auch
Führerschein