
Hier können Sie die Ergebnisse der
Verkehrszählungen der örtlichen Ordnungshörde für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel nachlesen.
Verkehrszählungen der örtlichen Ordnungshörde für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel nachlesen.
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .