
Bekanntmachung über die Einrichtung und Aufgaben, den
Wahltag und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Unkel am 13.
September 2020
Bekanntmachung über die Einrichtung und Aufgaben, den
Wahltag und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Unkel am 13.
September 2020
Der Wahlleiter
für die Wahl des Beirates für Migration und Integration
der Verbandsgmeeinde Unkel
A.
Der Verbandsgemeinderat Unkel hat in der Sitzung am 12. März 2020 beschlossen, zur Förderung der kommunalen Integrationspolitik einen Beirat für Migration und Integration einzurichten.
Aufgabe dieses Beirates ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Verbandsgemeinde Unkel wohnenden Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses.
Der Beirat kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihm vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren.
B.
Der Verbandsgemeinderat Unkel hat den Tag der Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Unkel auf Sonntag, 13. September 2020 festgelegt.
C.
I.
Zur Vorbereitung der am 13. September 2020
vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration rufe ich zur
Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Gewählt werden 9 Beiratsmitglieder.
Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und
Integration der Verbandsgemeinde Unkel ist jede/r vorgeschlagene Bewerber*in.
II.
Jede/r Wahlberechtigte kann einen oder mehrere
Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des
Beirates für Migration und Integration einreichen; sie/er kann sich auch selbst
vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine,
Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und
Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit
schriftlicher Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers gültig. Der
Wahlvorschlag ist von der /dem Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im
Wahlvorschlag sind die/der Vorschlagende und die Bewerber*innen (Name, Vorname
und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern
diese zur Identifizierung erforderlich sind. Die/Der Vorschlagende stellt
sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur
Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration
gegeben werden.
III.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge
mit allen erforderlichen Unterlagen sollen möglichst frühzeitig bei dem
Wahlleiter, Bürgermeister Karsten Fehr, Linzer Straße 4, 53572 Unkel oder der
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Zimmer 2.03, Linzer Straße 4, 53572 Unkel,
eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, 27. Juli 2020, 18:00 Uhr.
Diese
Frist ist eine Ausschlussfrist.
IV.
Vordrucke für Wahlvorschläge,
Zustimmungserklärungen der Bewerber*innen und Bescheinigungen der Wählbarkeit
sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Zimmer 2.03, Linzer Straße 4,
53572 Unkel, erhältlich. Die Vordrucke sind zum Download auf der Website der
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel www.vgvunkel.de eingestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung steht auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung (Telefon 02224 1806-27, E-Mail ).
D.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerber*innen insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht wird spätestens bis 1. September 2020 bekanntgegeben.
Unkel, 8. Juni 2020
Karsten Fehr
Bürgermeister