Festsetzung der Grundsteuer A, Grundsteuer B, des Landwirtschaftskammerbeitrags und der Hundesteuer für das Jahr 2023
Festsetzung der Grundsteuer A, Grundsteuer B, des Landwirtschaftskammerbeitrags und der Hundesteuer für das Jahr 2023
Seit Februar 2017 versendet die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel für die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach sowie die Stadt Unkel die Bescheide über die Erhebung
- der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke),
- der Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke – Wohn-,Geschäfts- und Betriebsgrundstücke-),
- des Landwirtschaftskammerbeitrags und
- der Hundesteuer
als
mehrjährige Abgabenbescheide (Dauerbescheide). Diese Dauerbescheide
gelten bis zum Erhalt eines neuen Bescheides fort. Ein neuer Bescheid wird nur
erstellt, wenn sich Änderungen ergeben.
Für
diejenigen Steuer-/Beitragsschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche
Steuer und den gleichen Beitrag wie im Vorjahr zu zahlen haben, werden die
Steuer und der Beitrag durch diese öffentliche Bekanntmachung in derselben Höhe
wie für das Vorjahr festgesetzt. Die
vorgenannten Abgaben werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.Februar,15.
Mai, 15. August, 15. November und bei Jahreszahlungen des Gesamtbetrages am 1.
Juli fällig.
Die
Steuer-/Beitragsschuldner, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die vorgenannten Abgaben zu
den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten
schriftlichen Abgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter
Angabe des Kassenzeichens auf eines der
in diesem Bescheid angegebenen Konten der Verbandsgemeindekasse Unkel zu
überweisen.
Die Zahlungsvorgänge können durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erleichtert werden.
Für die Steuer-/Beitragsschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuer-/Beitragsbescheid zugegangen wäre. Auf Grund dessen erfolgt auch nachstehende
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen
diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, einzulegen.
Der
Widerspruch kann
1.
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel,
Linzer Straße 4, 53572 Unkel oder
2.
durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an
werden erhoben.
1) vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)
Für
die Erteilung von Auskünften in dieser Angelegenheit steht bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel Herr Ralf Bienentreu, Telefon 02224 1806-34, Telefax
02224 1806-734 und Mail , zur
Verfügung.
Unkel, den 6. Januar 2023
Karsten
Fehr
Bürgermeister