Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach sowie der Stadt Unkel

Festsetzung der Grundsteuer A, Grundsteuer B, des Landwirtschaftskammerbeitrags und der Hundesteuer für das Jahr 2023

Seit Februar 2017 versendet die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel für die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach sowie die Stadt Unkel die Bescheide über die Erhebung 

  • der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke),
  • der Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke – Wohn-,Geschäfts- und Betriebsgrundstücke-),
  • des Landwirtschaftskammerbeitrags und
  • der Hundesteuer

als mehrjährige Abgabenbescheide (Dauerbescheide). Diese Dauerbescheide gelten bis zum Erhalt eines neuen Bescheides fort. Ein neuer Bescheid wird nur erstellt, wenn sich Änderungen ergeben.

Für diejenigen Steuer-/Beitragsschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Steuer und den gleichen Beitrag wie im Vorjahr zu zahlen haben, werden die Steuer und der Beitrag durch diese öffentliche Bekanntmachung in derselben Höhe wie für das  Vorjahr festgesetzt. Die vorgenannten Abgaben werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.Februar,15. Mai, 15. August, 15. November und bei Jahreszahlungen des Gesamtbetrages am 1. Juli fällig.

Die Steuer-/Beitragsschuldner, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen,  werden gebeten, die vorgenannten Abgaben zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Angabe des Kassenzeichens  auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Konten der Verbandsgemeindekasse Unkel zu überweisen.  

Die Zahlungsvorgänge können durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erleichtert werden.

Für die Steuer-/Beitragsschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung  die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuer-/Beitragsbescheid zugegangen wäre. Auf Grund dessen erfolgt auch nachstehende 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, einzulegen.

Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an werden erhoben.

1) vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)

Für die Erteilung von Auskünften in dieser Angelegenheit steht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel Herr Ralf Bienentreu, Telefon 02224 1806-34, Telefax 02224 1806-734 und Mail , zur Verfügung.


Unkel, den 6. Januar 2023

Karsten Fehr
Bürgermeister


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