Aufruf zur Kandidatur für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Unkel am 13. September 2020

Der Wahlleiter, Bürgermeister Karsten Fehr, ruft zur Kandidatur für die Wahl des Beirates für Migration und Integration auf.
Eine umfangreiche Kandidatinnen-/Kandidatenliste setzt ein wichtiges Zeichen für das Wirken dieses neuen Gremiums in der Verbandsgemeinde Unkel. Der Beirat besteht aus neun  zu wählenden Mitgliedern. Hinzu kommen sogenannte „berufene Mitglieder“, die von den im Verbandsgemeinderat Unkel vertretenen Fraktionen benannt werden.

 

Welche Aufgaben hat der Beirat?

Aufgabe des Beirates ist die Förderung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Verbandsgemeinde Unkel wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Der Beirat kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten.

 

Wie wird gewählt?

Die gewählten Mitglieder des Beirates werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage  zugelassener Wahlvorschläge gewählt. Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt.

 

Wer kann kandidieren und als Mitglied des Beirates gewählt werden?

Wählbar sind alle Einwohner*innen der Verbandsgemeinde Unkel mit oder ohne Migrationshintergrund und unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Unkel gemeldet sind (Stichtag:13. Juni 2020). Die Kandidatur von Minderjährigen erfordert eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten.


Wer kann Wahlvorschläge einreichen? 

Jede/r Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge einreichen. Sie/Er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch in der Verbandsgemeinde Unkel ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen und politische Parteien und Wählergruppen einreichen.

 

Welche Frist ist zu beachten?

Die Wahlvorschläge mit allen erforderlichen Unterlagen sind bis zur Ausschlussfrist am Montag, 27. Juli 2020, 18:00 Uhr, einzureichen.

 

Wo sind die Wahlvorschläge einzureichen?

Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter Bürgermeister Karsten Fehr oder der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Zimmer 2.03, Linzer Str. 4. 53572 Unkel, einzureichen.

 

Wahlvordrucke/Informationen?

Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge und Informationen über die vorgenannte Wahl sind erhältlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel. Fachbereich 1, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Telefon 02224 1806-0, Fax 02224 1806 727, E-Mail .

Die Vordrucke stehen hier auch als Download zur Verfügung.

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