Verkaufsangebote von Baugrundstücken und Informationen zu Immobilien der Stadt Unkel und den Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach
(zur Zeit keine Angebote vorhanden)
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)