Wirtschaftsförderung
Informationen zur Mittelstandsförderung, der Unternehmensgründungsinitiative und dem einheitlichen Ansprechpartner


Mittelstandsförderung im Landkreis Neuwied GmbH
Marktstraße 80, 56564 Neuwied
Telefon 02631 282-12
www.mfg-neuwied.de
E-Mail:

 




Mittelstandslotse
Der beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz angesiedelte Mittelstandslotse berät Unternehmen in sämtlichen Belangen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. Finanzierung, Nachfolge, Umstrukturierung, Personalmanagement, Erweiterung und Existenzgründung.

Kontaktaufnahme: http://www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Mittelstandslotse/


 

Unternehmensgründungsinitiative

Die unternehmerische Initiative und die Bereitschaft die Verantwortung und das Risiko auf sich zu nehmen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, sind für die Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft sehr wichtig.

Informationen über Beratungs- und Fördermöglichkeiten bei Unternehmennsgründungen oder –übernahmen unter: www.mvkel.rlp.de

 

 

Der Einheitliche Ansprechpartner - unterstützt als Behördenlotse Unternehmen bei Formalitäten

 In Rheinland-Pfalz berät und unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner alle Wirtschaftsunternehmen, auch den Ein-Personen-Betrieb.

Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, die Betriebe über die jeweiligen erforderlichen Behördengänge, die dazu erforderlichen Formulare und notwendigen Unterlagen zu informieren, die entsprechenden Verwaltungsverfahren zu koordinieren und die gewünschten Verwaltungsleistungen aus einer Hand anzubieten.

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert bei Unternehmensgründungen oder –änderungen über die erforderlichen Behördengänge, die dazu notwendigen Formulare und Unterlagen.

Kontaktaufnahme: www.eap.rlp.de

 

Ihr Ansprechpartner

/ Ausschreibungen und öffentliche Aufträge / Informationen zur öffentlichen Vergabe / Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben

Leistungsbeschreibung

Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.

Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.

Teaser

Sie können als Unternehmer für öffentliche Ausschreibungen Angebote abgeben, wenn Sie die ausgeschriebenen Leistungen anbieten.

Verfahrensablauf

Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in Ausschreibungsmedien, insbesondere auf einer eVergabeplattform. 

Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen.

Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss.

Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:

  • die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins (Angebots- oder Bewerbungsfrist),
  • die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
  • die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.

Außerdem müssen Sie gewährleisten, dass Sie keine Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen haben.

Gibt die Vergabestelle die Verwendung der eVergabeplattform (z. B. Vergabemarktplatz RLP) vor, ist diese zu verwenden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform ist dann nicht zulässig.

Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen (Angebot oder Bewerbung) senden Sie innerhalb der Angebots- oder Bewerbungsfrist an die Vergabestelle. Bei elektronischer Rücksendung werden die Unterlagen verschlüsselt übermittelt. 

Die Vergabestelle  prüft die ordnungs- und fristgemäß eingegangenen Angebote nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit
  • fachliche Richtigkeit und
  • rechnerische Richtigkeit

Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Vergabestelle.

Voraussetzungen

Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen jeweils beschrieben sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Vergabestelle gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen und darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen. Demnach müssen Sie als Unternehmer Ihr Angebot innerhalb der gesetzten Frist abgeben.

Bearbeitungsdauer

Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist in der Regel so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Vorabinformationsfrist erfolgen.

Rechtsgrundlage

Nationale Vergaberecht

Rechtsbehelf

Europaweite Vergabeverfahren können durch einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. Nationale Vergabeverfahren können durch die jeweils zuständigen Rechts- und Fachaufsichtsbehörden überprüft werden.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden in der Regel auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen müssen in jedem Fall auf TED veröffentlicht werden. TED (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.

Ihre Ansprechpartner

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