Europa- und Kommunalwahlen 2024

Informationen zur  Europawahl  und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Bundestagswahl 2021

Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 26.09.2021


Landtagswahl 2021

Hier finden Sie Ergebnisse,  Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021


Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020

Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals einen Beirat für Migration und Integration ein


Bürgermeisterwahl 24.11.2019

Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.

Karsten Fehr 2.694 Stimmen  (70,2 %)

Holger Zeise 1.146 Stimmen  (29,8 %)


Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019

Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019


Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019

Ergebnis Bürgerentscheid  08.09.19

Ja  198 Stimmen   - 39,6 %

Nein 302 Stimmen - 60,4 %



Europa- und Kommunalwahlenl 2019

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019


Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach

Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018

5 von 5 Stimmbezirken





Bundestagswahl 2017

Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied


Landtagswahlen 2016

Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel


Landtagswahlen 2011

Landtagswahl vom 27. März 2011

Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel  


Europa- und Kommunalwahl 2014

Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.


Bundestagswahl 2013

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.


VG-Bürgermeisterwahl 2011

Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011

 Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel


Bundestagswahl 2009

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel


Europa- und Kommunalwahl 2009

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel

Ihr Ansprechpartner

/ Ausschreibungen und öffentliche Aufträge / Informationen zur öffentlichen Vergabe / Öffentliche Vergabe - an freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen

Leistungsbeschreibung

Bei der Freihändigen Vergabe (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Das gilt auch für das Verhandlungsverfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert überschreitet. Die aufgeforderten Unternehmen

  • bieten eine der Ausschreibung entsprechende Leistung an,
  • sind dem öffentlichen Auftraggeber bereits im Vorfeld bekannt und
  • stehen mit diesem regelmäßig in Verbindung.

Hinweis: Der Wettbewerb ist sehr stark eingeschränkt. Die sonst üblichen Formvorschriften müssen hier nicht beachtet werden.

Um den Bewerberkreis zu erkunden, kann die Vergabestelle im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen. Beim Verhandlungsverfahren (EU-weit) ist die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs vorgeschrieben.

Durch den Teilnahmewettbewerb wird die geplante Auftragsvergabe öffentlich bekannt gegeben. Alle interessierten Unternehmen können Anträge auf Teilnahme stellen. Die Vergabestelle wählt die Bewerbungen aus und fordert gezielt zur Abgabe eines Gebots auf. Dabei beachtet sie allgemeine Vergabegrundsätze.

Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in speziellen Ausschreibungsmedien ausgeschrieben.

Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden auf dem Vergabemarktplatz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen werden in jedem Fall im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Verfahrensablauf

Die Freihändige Vergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung (europaweit: offenes und nicht offenes Verfahren). Preisverhandlungen mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.

Die Vergabestelle darf nur Unternehmen auffordern, die über die erforderliche

  • Fachkunde,
  • Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit

verfügen. Sie kann die erforderlichen Eignungsnachweise verlangen.

Ist eine Rücksendung auch elektronisch möglich, müssen Sie die Unterlagen mit einer elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.

Hinweis: Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.

Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit
  • fachliche Richtigkeit und
  • rechnerische Richtigkeit

Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.

Die Freihändige Vergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung (europaweit: offenes und nicht offenes Verfahren). Preisverhandlungen mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.

Wird kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, fordert der öffentliche Auftraggeber Sie formlos zur Abgabe eines Angebots auf. Die Vergabestelle darf nur Unternehmen auffordern, die über die erforderliche

  • Fachkunde,
  • Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit

verfügen. Sie kann die erforderlichen Eignungsnachweise verlangen. Die Unternehmen geben das Angebot ebenfalls formlos ab. Die Vergabestelle prüft die Angebote und erteilt den Zuschlag. Dies ist ebenfalls formlos möglich.

Bei öffentlichen Teilnahmewettbewerben können Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb stellen. Wenn die Vergabestelle Sie auswählt, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.

Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen senden Sie unterschrieben an die Vergabestelle. Ist eine Rücksendung auch elektronisch möglich, müssen Sie die Unterlagen mit einer elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.

Hinweis: Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.

Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Frist öffnen. Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit
  • fachliche Richtigkeit und
  • rechnerische Richtigkeit

Die Vergabestelle teilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich mit. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Vergabestelle.

Voraussetzungen

Die Freihändige Vergabe ist nur in wenigen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Das gleiche gilt für das EU-weite Verhandlungsverfahren, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert überschreitet. Die Zulässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn

  • bei Bauleistungen eine Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wird,
  • bereits eine größere Leistung vergeben ist, eine kleinere dieser nachfolgt und beide sich nicht ohne Nachteil voneinander trennen lassen,
  • nur ein bestimmter Unternehmer die Leistung aufgrund besonderer Anforderungen (z.B. Patentschutz, besondere Erfahrungen oder Geräte) erbringen kann,
  • die Art und der Umfang der Leistung vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann,
  • eine erneute Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,
  • eine Leistung besonders dringlich ist,
  • eine Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Vergabestelle erstattet keine Kosten für die Bearbeitung des Angebots. Verlangt diese jedoch die Ausarbeitung z.B. von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, muss sie allen Teilnehmenden einheitlich eine angemessene Kostenerstattung gewähren.

Bearbeitungsdauer

Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlag- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Informationsfrist nach § 101a GWB erfolgen.

Rechtsgrundlage

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