Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Wechsel Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.
Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären. Nach dem Rheinlandpfälzischen Meldegesetz (MGRP) muss der Hauptwohnsitz an dem Ort genommen werden, an dem man sich die überwiegende Zeit aufhält. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihren alten Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz beibehalten oder diesen aufgeben. Bitte bringen Sie alle Ausweisdokumente mit.
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage
Meldegesetz Rheinland-Pfalz