Herzlich Willkommen! Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema Heiraten in Unkel wissen sollten.

 


Mögliche Trauorte 


Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel

Das Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel empfängt Sie und Ihre Gäste gerne in einer schlicht, modernen Umgebung und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 70 Personen (Sitzgelegenheit für etwa 50 Personen und ist für Rollstuhlfahrer geeignet.




Ratssaal der Stadt Unkel

Der Ratssaal des Stadtrathauses Unkel empfängt Sie in festlicher Atmosphäre. Hier können bis zu 60 Personen sowie Rollstuhlfahrer teilnehmen.


   


Burg Unkel

In einem Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert befindet sich im ersten Stock mit prachtvoller Aussicht über den Rhein bis zur Burgruine Drachenfels, der auch für Konzerte genutzte Rheinsaal. Mit ca. 30 Personen können Sie sich hier in festlicher Atmosphäre das JA-Wort geben. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

            


Villa Weingärtner

Einen wunderschönen Trauraum finden Sie in der „Villa Weingärtner“ in 53572 Unkel, Scheurener Straße 25.
Bei schönem Wetter kann die Zeremonie im idyllischen Innenhof stattfinden.
Für ca. 35 Personen (Sitzplätze nur für ca. 20 – 30 Personen) ist Platz und ist geeignet für Rollstuhlfahrer.

     


     




Rathaus der Ortsgemeinde Erpel

Auch im Ratssaal des Erpeler Rathauses empfängt Sie eine festliche Atmosphäre und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 30 Personen. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

          


Neutor in Erpel

In den historischen Gemäuern des Neutors Erpel, welches um 1420 erbaut wurde, können Sie sich im ersten Stock, in rustikaler Atmosphäre, das Ja-Wort geben.

Für ca. 15 Personen (Sitzplätze nur für ca. 10 Personen) ist Platz in diesen alten Gemäuern. Allerdings ist der Zugang in den Eingangsbereich und der Zugang in den ersten Stock nur über eine steile Außentreppe bzw. Holztreppe möglich.

      

 

       

 

Obere Burg in Rheinbreitbach

In herrschaftlicher Atmosphäre können Sie mit bis zu 30 Personen Ihre Trauung stattfinden lassen. Leider nicht Rollstuhlfahrer geeignet.

 

  


Wir bitten zu beachten, dass an allen Trauorten untersagt ist, Reis, Blumen, Konfetti etc. zu werfen. Bei Nichtbeachtung werden vom Eigentümer Reinigungskosten erhoben.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

Zudem beachten Sie bitte die Trautermine und Gebühren für die verschiedenen Trauorte.

Für Ihre Eheschließung in der Verbandsgemeinde Unkel bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  1. Rathaus in Erpel an jedem 3. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  2. Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Unkel. Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  3. Obere Burg in Rheinbreitbach an jedem 1. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  4. Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  5. Großer Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  6. Burg Unkel
    Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 290,00 € inkl. Nutzung des Innenhofes erhoben.
  7. Neutor Erpel von Mai bis September Freitags von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € erhoben.
  8. Villa Weingärtner freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Das Nutzungsentgelt beträgt 250,00 € inklusive Innenhofnutzung.
Für die Eheschließung als solche fallen folgende Gebühren an:
      • Eheschließung innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
        a) Bei Eheanmeldung beim Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        b) Bei Eheanmeldung außerhalb des Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        c) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 80,00 €
      • Eheschließung außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel,
        a) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 70,00 €
        b) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 110,00 €
      • Eheschließung an Samstagen innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 150,00 €
      • Eheschließung an Samstagen außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 200,00 €.
      Wird ein Stammbuch gewünscht, so fallen hier noch die Kosten für das jeweils ausgesuchte Stammbuch an. Diese liegen zwischen 17,00 € und 35,00 €. Eine Eheurkunde für das Stammbuch kostet 13,00 €.

      Weiter Kosten:
      Eheanmeldung nach deutsches Recht                               52,00 Euro
      Eheanmeldung nach ausländisches Recht                      100,00 Euro

      Um  Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu vereinbaren.

      Ihre Ansprechpartnerinnen

      / Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

      Leistungsbeschreibung

      Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

      Teaser

      Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, dann können Sie Ihre Ehe in einem deutschen Standesamt nachträglich eintragen lassen. 

      An wen muss ich mich wenden?

      Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:

      • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung,
      • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis,
      • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis,
      • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer.

      Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

      bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

      • die Geburtsurkunden.

      Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

      • die Geburtsurkunden gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

      War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

      • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk,
      • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk"),
      • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts.

      Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

      • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften.

      Welche Gebühren fallen an?

      Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.

      Welche Fristen muss ich beachten?

      Es sind keine Fristen zu beachten.

      Rechtsgrundlage

      Anträge / Formulare

      Formloser Antrag - antragsberechtigt ist jede/r der beiden Ehegattinen oder Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Eltern und Kinder.

      Bemerkungen

      Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann.

      Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
      Einverstanden