Herzlich Willkommen! Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema Heiraten in Unkel wissen sollten.

 


Mögliche Trauorte 


Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel

Das Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel empfängt Sie und Ihre Gäste gerne in einer schlicht, modernen Umgebung und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 70 Personen (Sitzgelegenheit für etwa 50 Personen und ist für Rollstuhlfahrer geeignet.




Ratssaal der Stadt Unkel

Der Ratssaal des Stadtrathauses Unkel empfängt Sie in festlicher Atmosphäre. Hier können bis zu 60 Personen sowie Rollstuhlfahrer teilnehmen.


   


Burg Unkel

In einem Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert befindet sich im ersten Stock mit prachtvoller Aussicht über den Rhein bis zur Burgruine Drachenfels, der auch für Konzerte genutzte Rheinsaal. Mit ca. 30 Personen können Sie sich hier in festlicher Atmosphäre das JA-Wort geben. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

            


Villa Weingärtner

Einen wunderschönen Trauraum finden Sie in der „Villa Weingärtner“ in 53572 Unkel, Scheurener Straße 25.
Bei schönem Wetter kann die Zeremonie im idyllischen Innenhof stattfinden.
Für ca. 35 Personen (Sitzplätze nur für ca. 20 – 30 Personen) ist Platz und ist geeignet für Rollstuhlfahrer.

     


     




Rathaus der Ortsgemeinde Erpel

Auch im Ratssaal des Erpeler Rathauses empfängt Sie eine festliche Atmosphäre und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 30 Personen. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

          


Neutor in Erpel

In den historischen Gemäuern des Neutors Erpel, welches um 1420 erbaut wurde, können Sie sich im ersten Stock, in rustikaler Atmosphäre, das Ja-Wort geben.

Für ca. 15 Personen (Sitzplätze nur für ca. 10 Personen) ist Platz in diesen alten Gemäuern. Allerdings ist der Zugang in den Eingangsbereich und der Zugang in den ersten Stock nur über eine steile Außentreppe bzw. Holztreppe möglich.

      

 

       

 

Obere Burg in Rheinbreitbach

In herrschaftlicher Atmosphäre können Sie mit bis zu 30 Personen Ihre Trauung stattfinden lassen. Leider nicht Rollstuhlfahrer geeignet.

 

  


Wir bitten zu beachten, dass an allen Trauorten untersagt ist, Reis, Blumen, Konfetti etc. zu werfen. Bei Nichtbeachtung werden vom Eigentümer Reinigungskosten erhoben.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

Zudem beachten Sie bitte die Trautermine und Gebühren für die verschiedenen Trauorte.

Für Ihre Eheschließung in der Verbandsgemeinde Unkel bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  1. Rathaus in Erpel an jedem 3. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  2. Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Unkel. Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  3. Obere Burg in Rheinbreitbach an jedem 1. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  4. Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  5. Großer Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  6. Burg Unkel
    Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 290,00 € inkl. Nutzung des Innenhofes erhoben.
  7. Neutor Erpel von Mai bis September Freitags von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € erhoben.
  8. Villa Weingärtner freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Das Nutzungsentgelt beträgt 250,00 € inklusive Innenhofnutzung.
Für die Eheschließung als solche fallen folgende Gebühren an:
      • Eheschließung innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
        a) Bei Eheanmeldung beim Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        b) Bei Eheanmeldung außerhalb des Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        c) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 80,00 €
      • Eheschließung außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel,
        a) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 70,00 €
        b) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 110,00 €
      • Eheschließung an Samstagen innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 150,00 €
      • Eheschließung an Samstagen außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 200,00 €.
      Wird ein Stammbuch gewünscht, so fallen hier noch die Kosten für das jeweils ausgesuchte Stammbuch an. Diese liegen zwischen 17,00 € und 35,00 €. Eine Eheurkunde für das Stammbuch kostet 13,00 €.

      Weiter Kosten:
      Eheanmeldung nach deutsches Recht                               52,00 Euro
      Eheanmeldung nach ausländisches Recht                      100,00 Euro

      Um  Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu vereinbaren.

      Ihre Ansprechpartnerinnen

      / Sterbefall im Ausland beurkunden von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

      Leistungsbeschreibung

      Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.

      Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

      Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

      Teaser

      Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.  

      Verfahrensablauf

      Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

      • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
      • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
      • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls  die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
      • Sie haben die Möglichkeit, die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

      Zuständige Stelle

      • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
      • Hatte die verstorbene Person weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
      • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

      Standesamt I in Berlin
      Schönstedtstr. 5
      13357 Berlin (Mitte)
      Tel.: + 49 30 90 269-5000
      Fax: + 49 30 90 269-5245

      Öffnungszeiten:
      Mo geschlossen
      Di 09:00 - 12:00 Uhr
      Mi geschlossen
      Do 14:00 - 17:00 Uhr
      Fr geschlossen

      Voraussetzungen

      • der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
      • Antragsberechtigt sind
        • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner,
        • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können sowie
        • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

      Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

      • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in,
      • die ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell kann innerhalb der Europäischen Union die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars die Übersetzung ersetzen,
      • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
      • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
      • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person,
      • bei Eingebürgerten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde bzw. Nachweis des Sonderstatus.

      Welche Gebühren fallen an?

      Gebühr: 59,00-118,00 €
      Vorkasse: Nein

      Rechtsgrundlage

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