Mögliche Trauorte
Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel
Das Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel empfängt Sie und Ihre Gäste gerne in einer schlicht, modernen Umgebung und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 70 Personen (Sitzgelegenheit für etwa 50 Personen und ist für Rollstuhlfahrer geeignet.
Ratssaal der Stadt Unkel
Der Ratssaal des Stadtrathauses Unkel empfängt Sie in festlicher Atmosphäre. Hier können bis zu 60 Personen sowie Rollstuhlfahrer teilnehmen.
Burg Unkel
In einem Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert befindet sich im ersten Stock mit prachtvoller Aussicht über den Rhein bis zur Burgruine Drachenfels, der auch für Konzerte genutzte Rheinsaal. Mit ca. 30 Personen können Sie sich hier in festlicher Atmosphäre das JA-Wort geben. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.
Villa Weingärtner
Einen wunderschönen Trauraum finden Sie in der „Villa
Weingärtner“ in 53572 Unkel, Scheurener Straße 25.
Bei schönem Wetter kann die Zeremonie im idyllischen
Innenhof stattfinden.
Für ca. 35 Personen (Sitzplätze nur für ca. 20 – 30 Personen)
ist Platz und ist geeignet für Rollstuhlfahrer.
Rathaus der Ortsgemeinde Erpel
Auch im Ratssaal des Erpeler Rathauses empfängt Sie eine festliche Atmosphäre und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 30 Personen. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.
Neutor in Erpel
In den historischen Gemäuern des Neutors Erpel, welches um 1420 erbaut wurde, können Sie sich im ersten Stock, in rustikaler Atmosphäre, das Ja-Wort geben.
Für ca. 15 Personen (Sitzplätze nur für ca. 10 Personen) ist Platz in diesen alten Gemäuern. Allerdings ist der Zugang in den Eingangsbereich und der Zugang in den ersten Stock nur über eine steile Außentreppe bzw. Holztreppe möglich.
Obere Burg in Rheinbreitbach
In herrschaftlicher Atmosphäre können Sie mit bis zu 30 Personen Ihre Trauung stattfinden lassen. Leider nicht Rollstuhlfahrer geeignet.
Wir bitten zu beachten, dass an allen Trauorten
untersagt ist, Reis, Blumen, Konfetti etc. zu werfen. Bei Nichtbeachtung werden
vom Eigentümer Reinigungskosten erhoben.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen
und Getränken ist untersagt.
Zudem beachten Sie bitte die Trautermine und Gebühren für die verschiedenen Trauorte.
Für Ihre Eheschließung in der Verbandsgemeinde Unkel bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- Rathaus in Erpel an jedem 3. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. - Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Unkel. Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. - Obere Burg in Rheinbreitbach an jedem 1. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. - Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
- Großer Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
- Burg Unkel
Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 290,00 € inkl. Nutzung des Innenhofes erhoben. - Neutor Erpel von Mai bis September Freitags von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € erhoben.
- Villa Weingärtner
freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und samstags in der Zeit von
12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Das Nutzungsentgelt beträgt 250,00 € inklusive Innenhofnutzung.
- Eheschließung innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
a) Bei Eheanmeldung beim Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
b) Bei Eheanmeldung außerhalb des Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
c) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 80,00 € - Eheschließung außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel,
a) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 70,00 €
b) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 110,00 € - Eheschließung an Samstagen innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 150,00 €
- Eheschließung an Samstagen außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 200,00 €.
Eheanmeldung nach ausländisches Recht 100,00 Euro
Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu vereinbaren.
Ihre Ansprechpartnerinnen
⇑ / Partnerschaft und Familie / Scheidung / Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch Urteil des Familiengerichts aufgehoben.
Die Lebenspartner müssen sich im Aufhebungsverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen, d. h. sie müssen auch den Aufhebungsantrag auf diesem Weg einreichen.
Wenn ein Lebenspartner im Rahmen des Aufhebungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchte, kann er der Aufhebung zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.
Teaser
Sie möchten Ihre Lebenspartnerschaft aufheben lassen? Dann müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht einreichen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Über die Einzelheiten informiert Sie Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass die Lebenspartner
- entweder seit einem Jahr getrennt leben und
- beide Lebenspartner die Aufhebung beantragen bzw. der andere zustimmt oder
- nicht erwartet werden kann, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt werden kann,
- oder wenn die Lebenspartner seit drei Jahren getrennt leben.
Außerdem kann das Gericht die Lebenspartnerschaft unabhängig von der Dauer der Trennung aufheben, wenn die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft für die den Antrag stellende Person aus Gründen, die in der Person des Partners oder der Partnerin liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dies ist abhängig vom Einzelfall.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Rechtsanwalts-und Gerichtsgebühren nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an.
Rechtsgrundlage
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- §§ 151 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) –
Was sollte ich noch wissen?
Im Vorfeld der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft sind viele Angelegenheiten zu regeln und Formalitäten zu erledigen. Es ist sinnvoll, sich hierbei von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.