Herzlich Willkommen! Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema Heiraten in Unkel wissen sollten.

 


Mögliche Trauorte 


Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel

Das Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel empfängt Sie und Ihre Gäste gerne in einer schlicht, modernen Umgebung und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 70 Personen (Sitzgelegenheit für etwa 50 Personen und ist für Rollstuhlfahrer geeignet.




Ratssaal der Stadt Unkel

Der Ratssaal des Stadtrathauses Unkel empfängt Sie in festlicher Atmosphäre. Hier können bis zu 60 Personen sowie Rollstuhlfahrer teilnehmen.


   


Burg Unkel

In einem Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert befindet sich im ersten Stock mit prachtvoller Aussicht über den Rhein bis zur Burgruine Drachenfels, der auch für Konzerte genutzte Rheinsaal. Mit ca. 30 Personen können Sie sich hier in festlicher Atmosphäre das JA-Wort geben. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

            


Villa Weingärtner

Einen wunderschönen Trauraum finden Sie in der „Villa Weingärtner“ in 53572 Unkel, Scheurener Straße 25.
Bei schönem Wetter kann die Zeremonie im idyllischen Innenhof stattfinden.
Für ca. 35 Personen (Sitzplätze nur für ca. 20 – 30 Personen) ist Platz und ist geeignet für Rollstuhlfahrer.

     


     




Rathaus der Ortsgemeinde Erpel

Auch im Ratssaal des Erpeler Rathauses empfängt Sie eine festliche Atmosphäre und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 30 Personen. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

          


Neutor in Erpel

In den historischen Gemäuern des Neutors Erpel, welches um 1420 erbaut wurde, können Sie sich im ersten Stock, in rustikaler Atmosphäre, das Ja-Wort geben.

Für ca. 15 Personen (Sitzplätze nur für ca. 10 Personen) ist Platz in diesen alten Gemäuern. Allerdings ist der Zugang in den Eingangsbereich und der Zugang in den ersten Stock nur über eine steile Außentreppe bzw. Holztreppe möglich.

      

 

       

 

Obere Burg in Rheinbreitbach

In herrschaftlicher Atmosphäre können Sie mit bis zu 30 Personen Ihre Trauung stattfinden lassen. Leider nicht Rollstuhlfahrer geeignet.

 

  


Wir bitten zu beachten, dass an allen Trauorten untersagt ist, Reis, Blumen, Konfetti etc. zu werfen. Bei Nichtbeachtung werden vom Eigentümer Reinigungskosten erhoben.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

Zudem beachten Sie bitte die Trautermine und Gebühren für die verschiedenen Trauorte.

Für Ihre Eheschließung in der Verbandsgemeinde Unkel bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  1. Rathaus in Erpel an jedem 3. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  2. Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Unkel. Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  3. Obere Burg in Rheinbreitbach an jedem 1. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  4. Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  5. Großer Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  6. Burg Unkel
    Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 290,00 € inkl. Nutzung des Innenhofes erhoben.
  7. Neutor Erpel von Mai bis September Freitags von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € erhoben.
  8. Villa Weingärtner freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Das Nutzungsentgelt beträgt 250,00 € inklusive Innenhofnutzung.
Für die Eheschließung als solche fallen folgende Gebühren an:
      • Eheschließung innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
        a) Bei Eheanmeldung beim Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        b) Bei Eheanmeldung außerhalb des Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        c) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 80,00 €
      • Eheschließung außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel,
        a) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 70,00 €
        b) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 110,00 €
      • Eheschließung an Samstagen innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 150,00 €
      • Eheschließung an Samstagen außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 200,00 €.
      Wird ein Stammbuch gewünscht, so fallen hier noch die Kosten für das jeweils ausgesuchte Stammbuch an. Diese liegen zwischen 17,00 € und 35,00 €. Eine Eheurkunde für das Stammbuch kostet 13,00 €.

      Weiter Kosten:
      Eheanmeldung nach deutsches Recht                               52,00 Euro
      Eheanmeldung nach ausländisches Recht                      100,00 Euro

      Um  Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu vereinbaren.

      Ihre Ansprechpartnerinnen

      / Friedhof Nutzungsrecht erwerben

      Leistungsbeschreibung

      Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

      Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

      Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

      Teaser

      In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

      Verfahrensablauf

      Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

      An wen muss ich mich wenden?

      Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

      Welche Gebühren fallen an?

      Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

      Rechtsgrundlage

      • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
      • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
      • Friedhofssatzungen der Gemeinden
      • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
      • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

      FAQ

      Die Leistungsbeschreibung dient einem ersten Überblick über die Rechtslage in Rheinland-Pfalz und kann darüber hinaus eine ggf. im Einzelfall erforderliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen u. a. den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

      Formulare

      Online-Verfahren

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