Herzlich Willkommen! Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema Heiraten in Unkel wissen sollten.

 


Mögliche Trauorte 


Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel

Das Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel empfängt Sie und Ihre Gäste gerne in einer schlicht, modernen Umgebung und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 70 Personen (Sitzgelegenheit für etwa 50 Personen und ist für Rollstuhlfahrer geeignet.




Ratssaal der Stadt Unkel

Der Ratssaal des Stadtrathauses Unkel empfängt Sie in festlicher Atmosphäre. Hier können bis zu 60 Personen sowie Rollstuhlfahrer teilnehmen.


   


Burg Unkel

In einem Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert befindet sich im ersten Stock mit prachtvoller Aussicht über den Rhein bis zur Burgruine Drachenfels, der auch für Konzerte genutzte Rheinsaal. Mit ca. 30 Personen können Sie sich hier in festlicher Atmosphäre das JA-Wort geben. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

            


Villa Weingärtner

Einen wunderschönen Trauraum finden Sie in der „Villa Weingärtner“ in 53572 Unkel, Scheurener Straße 25.
Bei schönem Wetter kann die Zeremonie im idyllischen Innenhof stattfinden.
Für ca. 35 Personen (Sitzplätze nur für ca. 20 – 30 Personen) ist Platz und ist geeignet für Rollstuhlfahrer.

     


     




Rathaus der Ortsgemeinde Erpel

Auch im Ratssaal des Erpeler Rathauses empfängt Sie eine festliche Atmosphäre und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 30 Personen. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

          


Neutor in Erpel

In den historischen Gemäuern des Neutors Erpel, welches um 1420 erbaut wurde, können Sie sich im ersten Stock, in rustikaler Atmosphäre, das Ja-Wort geben.

Für ca. 15 Personen (Sitzplätze nur für ca. 10 Personen) ist Platz in diesen alten Gemäuern. Allerdings ist der Zugang in den Eingangsbereich und der Zugang in den ersten Stock nur über eine steile Außentreppe bzw. Holztreppe möglich.

      

 

       

 

Obere Burg in Rheinbreitbach

In herrschaftlicher Atmosphäre können Sie mit bis zu 30 Personen Ihre Trauung stattfinden lassen. Leider nicht Rollstuhlfahrer geeignet.

 

  


Wir bitten zu beachten, dass an allen Trauorten untersagt ist, Reis, Blumen, Konfetti etc. zu werfen. Bei Nichtbeachtung werden vom Eigentümer Reinigungskosten erhoben.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

Zudem beachten Sie bitte die Trautermine und Gebühren für die verschiedenen Trauorte.

Für Ihre Eheschließung in der Verbandsgemeinde Unkel bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  1. Rathaus in Erpel an jedem 3. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  2. Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Unkel. Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  3. Obere Burg in Rheinbreitbach an jedem 1. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
  4. Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  5. Großer Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  6. Burg Unkel
    Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 290,00 € inkl. Nutzung des Innenhofes erhoben.
  7. Neutor Erpel von Mai bis September Freitags von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € erhoben.
  8. Villa Weingärtner freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Das Nutzungsentgelt beträgt 250,00 € inklusive Innenhofnutzung.
Für die Eheschließung als solche fallen folgende Gebühren an:
      • Eheschließung innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
        a) Bei Eheanmeldung beim Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        b) Bei Eheanmeldung außerhalb des Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        c) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 80,00 €
      • Eheschließung außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel,
        a) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 70,00 €
        b) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 110,00 €
      • Eheschließung an Samstagen innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 150,00 €
      • Eheschließung an Samstagen außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 200,00 €.
      Wird ein Stammbuch gewünscht, so fallen hier noch die Kosten für das jeweils ausgesuchte Stammbuch an. Diese liegen zwischen 17,00 € und 35,00 €. Eine Eheurkunde für das Stammbuch kostet 13,00 €.

      Weiter Kosten:
      Eheanmeldung nach deutsches Recht                               52,00 Euro
      Eheanmeldung nach ausländisches Recht                      100,00 Euro

      Um  Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu vereinbaren.

      Ihre Ansprechpartnerinnen

      / Geburt / Nach der Geburt / Fehlgeburt anzeigen

      Leistungsbeschreibung

      Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

      Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

      Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

      Teaser

      Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

      Verfahrensablauf

      Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.

      Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.

      Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt, eines Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen anerkannten Passersatzpapiers der Eltern sowie eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes.

      Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.

      An wen muss ich mich wenden?

      Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

      Zuständige Stelle

      Die Zuständigkeit obliegt der Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

      Voraussetzungen

      Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

      Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
      • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
      • Eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes
      • Mutterpass
      • ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

      Welche Gebühren fallen an?

      • Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.

      Welche Fristen muss ich beachten?

      In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, z. B. die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.

      Bearbeitungsdauer

      In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.

      Rechtsgrundlage

      • §31 Absatz 2 Satz 4 PStV

      Anträge / Formulare

      Keine

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