Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.

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/ Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

Teaser

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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