Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.

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/ Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

Teaser

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
  • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
  • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Welche Gebühren fallen an?

45,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

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