Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.

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/ Leichenpass

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

Voraussetzungen:


Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.




An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt Ihrer
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
  • Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
  • Vorlage der Sterbeurkunde
  • Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
  • Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
  • evtl. Einbalsamierungsbescheinigung

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel

Formulare

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