Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.

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/ Heimkostenhilfe

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Heimkostenbeihilfe können Sie beantragen, wenn Sie Leistungen für vollstationäre Pflege von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen aber nicht ausreicht, um die restlichen Kosten (z.B. Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Heimes, Taschengeld) zu bestreiten oder wenn die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes bei Ihnen zwar verneint hat, die Heimaufnahme aber aus anderen zwingenden Gründen nicht zu vermeiden ist oder wenn Sie nicht pflegeversichert sind und weder ausreichendes Einkommen noch Vermögen besitzen und die Heimaufnahme aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit oder sonstigen Gründen dringend notwendig wird.

Das Sozialamt gewährt nach Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Notwendigkeit der Heimaufnahme eine Beihilfe zur Deckung der Heimkosten.


Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit:

  • Rentenbescheid(e),
  • Mietvertrag bzw. Mietnachweis,
  • Sparbuch(-bücher),
  • letzte Kontoauszüge,
  • Bescheid von der Pflegekasse.

siehe auch

Pflegeversicherung

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  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung

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