Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.

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/ Anliegerbeiträge

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

auch Anliegergebühren oder Erschließungsbeiträge genannt



Grundsätzlich geregelt in §127ff. des BauGB.


Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben.


Hierzu gehören:

  • Abwasserbeiträge für die Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwasserkanäle und Kläranlage)
  • Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
  • Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.

    Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Erhebung

    • Einmalige Ausbaubeiträge
    • Wiederkehrende Beiträge

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

§ 127 Baugesetzbuch

Kommunalabgabengesetz

Zugeordnete Abteilungen

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