Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.

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/ Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Leistungsbeschreibung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Welche Gebühren fallen an?

45,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Formulare

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