Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Teaser
Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Voraussetzungen
- Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
- Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.
Rechtsgrundlage
Online-Verfahren
Ihre Ansprechpartner
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (Recht und Verbraucherschutz)
- Gerichtliche Entscheidungen (Verbraucherschutz, Compliance und Recht)
- Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (Recht und Verbraucherschutz)
- Recht und Verbraucherschutz (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Verbraucherschutz, Compliance und Recht (Geschäftslagen für Unternehmen)