Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.
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⇑ / Wiederkehrende Oberflächenentwässerungsbeiträge
Leistungsbeschreibung
Das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz schreibt vor, die Abwassergebühren und die Beiträge für die Oberflächenentwässerung getrennt zu berechnen. Die Höhe der Gebühr für das ins öffentliche Kanalnetz eingeleitete Schmutzwasser (Abwassergebühr) hängt dabei mit dem Frischwasserverbrauch zusammen.
Zur Deckung der laufenden Kosten für die Beseitigung von Oberflächenwasser sind folgende Möglichkeiten zulässig:
a) nur ein wiederkehrende Beitrag,
b) nur eine Niederschlagswassergebühr oder
c) die Kombination aus 1. wiederkehrendem Beitrag und 2. Gebühr
Der wiederkehrende Beitrag bezieht sich im Gegensatz zu einem einmalige Entgelt, das zum Beispiel für den erstmaligem Anschluss eines Neubaus ans Kanalnetz zu zahlen ist, auf die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhalt der gesamten Anlagen für die Oberflächenwasserbeseitigung.
Ein Grossteil der Kosten in diesem Bereich fällt unabhängig davon an, wie stark die Anlagen tatsächlich genutzt werden.
Bei der Oberflächenentwässerung bezahlt der Hausbesitzer nicht dafür, wieviel Regenwasser von seinem Grundstück in den Kanal läuft, sondern für die Bereitstellung und den Unterhalt öffentlicher Kanalanlagen.
Ob und in welcher Höhe wiederkehrende Beiträge für die Oberflächenentwässerung erhoben werden, regelt die jeweilige Körperschaft per Satzung.
- Kreisfreie Stadt
- Verbandsgemeinde
- verbandsfreie Gemeinde oder Stadt
Rechtsgrundlage
§ 7 KAG, örtliche Satzung
Anträge / Formulare
Antrag auf Absetzung der Schmutzwassermenge
Antrag auf Einleitung von geklärtem Bohrwasser
Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses
Fertigstellungsanzeige für Kanalhausanschluss