Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.

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/ Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten, für die die Kommunen in Rheinland-Pfalz zuständig sind wie folgt:

  • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, der Landesbauordnung, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen u.s.w.
  • Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung
  • Fließender Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen)

Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier

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